Studium


Zuständigkeit im Referat Lehre im Dekanat der Medizinischen Fakultät
Kontaktdaten:
Kerstin Weber
Medizinische Fakultät der Universität Leipzig
Referat Lehre – Prüfungsamt Pharmazie
Liebigstraße 27a (Haus E), 2. OG, Raum 219
04103 Leipzig
Telefon: +49 (0) 341 97 15953
Telefax: +49 (0) 341 97 15929
E-Mail: Kerstin.Weber(at)medizin.uni-leipzig.de
Web: https://student.uniklinikum-leipzig.de/studium/index.php
Studierenden-Sprechzeiten:
Oktober bis Februar sowie April bis Juli
Mo geschlossen
Di 10:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 10:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Fr geschlossen
März, August und September
Mo geschlossen
Di 10:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 10:00 – 13:00 Uhr
Fr geschlossen
Das Prüfungsamt ist vom 20.12.2019 bis einschließlich 06.01.2020 geschlossen.

Sprechstunde des Landesprüfungsamtes für akademische Heilberufe

Die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen sowohl für den Diplom- als auch den Staatsexamensstudiengang finden Sie auf der Homepage des Referates Lehre unter dem Link


Die Studieninhalte des in Grund- und Hauptstudium gegliederten Studiengangs regelt verbindlich die Approbationsordnung für Apotheker. Im Grundstudium liegt der Schwerpunkt in der Ausbildung in den Fächern Chemie, Biologie, Physik, Arzneiformenlehre, Physiologie und Pharmazeutische Analytik. Im Hauptstudium werden die Studierenden befähigt, Arzneimittel zu entwickeln, herzustellen, zu prüfen und zu beurteilen. Es schließt sich ein zwölfmonatiges Berufspraktikum an, das mindestens zur Hälfte in einer öffentlichen Apotheke durchgeführt werden muss. Während des universitären Studiums muss der erste (nach 4 Semestern) und der zweite (nach 8 Semestern) Abschnitt der PharmazeutischenPrüfung abgelegt werden. Der dritte Prüfungsabschnitt folgt nach der einjährigen praktischen Tätigkeit. Danach erteilt die Landesbehörde auf Antrag die Approbation, die zur Berufsausübung als Apotheker berechtigt.
- Approbationsordnung
Der Studiengang Pharmazie ist voll modularisiert. Alle Module werden innerhalb von einem Semester abgeschlossen.

Das Diplomverfahren für Pharmazeuten ist eine zusätzliche, über die Festlegungen der Approbationsordnung für Apotheker hinausgehende akademische Ausbildung, die fakultativ wahrgenommen werden kann. Vorraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung.

Durch die Promotion wird über den Hochschulabschluss hinaus eine besondere wissenschaftliche Qualität durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen. Die Promotionsleistungen bestehen aus einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und der Verteidigung der Promotionsarbeit.
- Promotionsordnung der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie
Zulassungsvoraussetzung für eine Promotion: erfolgreicher Abschluss des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (vgl. § 8 Absatz c Nr. 2 der geltenden Studienordnung)
Zuständigkeit: Referat für Akademische Angelegenheiten der Medizinischen Fakultät
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage unter dem Link
